Biografie und Besonnenheit: Persönlichkeitsrechte unbedingt beachten
Ein erfolgreiches Buch wird von vielen Menschen intensiv gelesen. Es löst Gefühle und Einsichten aus. Das sollte nicht um jeden Preis geschehen.
Ob Feinde oder Freunde: Sie wollen in ihrer privaten Welt bleiben. Das Schreiben schafft Freiheit. Doch stößt die Freiheit an Grenzen, wenn Persönlichkeitsrechte tangiert werden. Das Persönlichkeitsrecht ist in Deutschland ein Grundrecht, in der Schweiz Bestandteil des Zivilgesetzbuches.
Es geht nicht nur um das Recht auf die Wahrung der Ehre, die jeder Mensch hat, unter anderem ebenso um das Namensrecht und viele Aspekte, die Eingriffe in die Lebensbereiche verhindern sollen. Diese Rechte stehen jedem zu. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte ist ein schwerwiegenden Vorgang – auch moralischer Art. Ich rate dringend zur Vorsicht.
Feige Heckenschützen
Ein unerfreuliches Beispiel ist das des Autors aus dem Süden Europas, der seinen eigenen Namen nicht gedruckt sehen will. Er verwendet den ersten Buchstaben seines Familiennamens.
Indessen schimpft er über Ärzte und nennt deren vollständige Namen. Nicht anders macht er es bei Freunden und Verwandten, die rühmliche oder unrühmliche Rollen in seinem Leben gespielt haben. Seine eigene Tochter sei eine Teufelin usw.
Heckenschützen verbergen sich ebenfalls, um die Anderen zu treffen. Der gute Lektor mit Haltung wird aus moralischen, ebenso aus juristischen Gründen entschieden auf Probleme hinweisen, zur Not aus grundsätzlichen Erwägungen die Zusammenarbeit abbrechen müssen.
Schaden
Der Autor schadet nicht nur seiner eigenen Reputation. Das ist ihm bei seinen Bemühungen oft nicht wichtig: „Die ganze Wahrheit muss auf den Tisch!“ Es drohen allerlei Klagen.
Ich als Lektor glaube, dass ich Autoren zuweilen im Interesse ihres Buchmanuskripts freundlich und verbindlich zur Besonnenheit anhalten sollte. Das mache ich während der Arbeit sehr bald.
Nicht immer gelingt es, Autoren zu überzeugen, dass sie sich selbst schaden. Das ist wohl wahr, wenn das Manuskript scheinbar nur dem Rachefeldzug dient, also einem Desaster wider das Vermitteln und Gewinnen von Lesern, die sich amüsiert oder angeekelt abwenden – vom Autor, falls er überhaupt einen Verlag findet.
Eine starke Geschichte verträgt durchaus die Vernunft, nicht nur sich vor unnötigen Anfeindungen und gravierenden Strafen zu schützen. Ganz sicher verdient jeder Mensch Respekt.
In einem Buchmanuskript hat der Genannte übrigens anders als vor Gericht oder im persönlichen Gespräch keine Gelegenheit, seine Sicht der Dinge darzustellen. Das ist unfair.
Einvernehmen herstellen – wenn möglich
Ich empfehle, den Betroffenen Textteile vorzulegen. Geht das nicht, hilft die Verfremdung. Natürlich unterstütze ich gern und professionell dabei. Jurist bin ich nicht, wenn es um Zweifelsfälle geht. Einsicht und Erfahrungen helfen ungemein.
Das beachte ich selbstverständlich, wenn ich im Auftrag als Ghostwriter selbst Buchmanuskripte schreibe.
Für den Leser darf nicht erkennbar sein, welche Personen ohne deren Einwilligung dargestellt werden. Im Zweifelsfall sollte ein Anwalt konsultiert werden, der heikle Textpassagen begutachtet. Protagonisten können sich übrigens dann schon wehren, wenn das Manuskript in mehrere Hände gelangt, die der Freunde oder Familienangehörigen, die des Lektors.
Ich rate zur Vorsicht und zur Besonnenheit: bevor Einstweilige Verfügungen, Unterlassungserklärungen und Klagen eintreffen. Der Autor trägt die volle Verantwortung für sein Manuskript. Es ist gut, auf einen Lektor mit juristischen Grundkenntnissen vertrauen zu können.
Im Zweifelsfall, falls mit dem Autor kein Kompromiss erzielt werden kann, muss der Lektor den Besuch beim Rechtsanwalt empfehlen. Das ist er „seinem Autor“ schuldig, ebenfalls den sonst Betroffenen. Als Ghostwriter hole ich zuweilen ebenfalls Rat ein.
Im Fall des Mannes aus dem Süden war der in seinem Zorn nicht einsichtig. Bislang hat er keinen Verlag gefunden. Diese Unternehmen verfügen nach dem Vertragsabschluss über die Verwertungsrechte und haften ebenso.
Wer will diese Risiken eingehen?