Ist Ghostwriting verboten?
Seit ewigen Zeiten gibt es Texter. Sie schreiben Bücher, Aufsätze und Reden. Ihre Arbeit ist nicht verboten. Mehr noch: Textern, darunter den Ghostwriternn, wird gesellschaftliche Anerkennung zuteil.
Der Zeitnot geschuldet
Viele Politiker, zumal in Amt und Würden, müssen ihre Reden schreiben lassen. Das stellt ihre intellektuellen Fähigkeiten keineswegs infrage. Gerade diese Auftraggeber haben viele Termine, zahlreiche Verpflichtungen als Autoren oder Redner.
Zum Beispiel auch für das Bundeskanzleramt oder Ministerien arbeiten Autoren. Sie erstellen Reden, Grußworte oder Meinungsbeiträge.
Das Schreiben nimmt Zeit in Anspruch. Deshalb braucht die Politik Ghostwriter.
Wer kommt zum Ghostwriter?
In der Regel sind es Privatleute, die von ihrem Buch träumen und an ihre Grenzen gestoßen sind. Eine zweite Gruppe sind Unternehmer, die der Öffentlichkeit ihr eigenes Buch präsentieren wollen und das Schreiben delegieren. Solche Bücher dokumentieren nicht nur Kompetenz.
Druckwerke von Unternehmen und Organisationen eignen sich im Geschäftsleben dazu, auf besondere Weise auf sich aufmerksam zu machen.
Ghostwriting für Studenten
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in zweiter Instanz erklärt: Wenn ein Texter beauftragt wird, ist das legal (I-20-U 116/10). Zumindest sittenwidrig ist es aber, Hochschularbeiten für Studierende und Doktoranden zu erstellen.
Dieses Urteil wird im Zusammenhang mit der Plagiats-Affäre des ehemaligen Bundesverteidigungsministers zu Guttenberg von zahlreichen Juristen nunmehr differenziert dargestellt.
Das ist hilfreich und schafft Klarheit vor allem für diejenigen, die einen Ghostwriter nicht für die Hochschulen beauftragen.