Urheberrecht und Verwertungsrecht: Ghostwriter/Lektor
Aus dem Schreiben eines Textes ergeben sich Urheberrechte. Das geistige Eigentum ist ein hohes Gut. Nicht übertragen werden kann das Urheberrecht. Jedoch lege ich das Verwertungsrecht zeitlich und räumlich unbegrenzt in andere Hände.
Um Aufträge endgültig abzuschließen und den Auftraggebern Sicherheit zu geben, verzichte ich nach dem vollständigen Eingang des Rechnungsbetrages immer auf mein Verwertungsrecht. Dann steht es den Auftraggebern frei, nach Belieben über meine Texte zu verfügen.
Mir würden rechtliche Auseinandersetzungen um ein paar Euros mehr nicht gefallen. Wenn Auftragnehmer und Auftraggeber ihre Pflichten erfüllt haben, sollte es keinen Streit geben.
Gutes Manuskript – gutes Ende
Deshalb ziehe ich nach der Beendigung meiner Arbeit für jeden Auftraggeber den Schlussstrich unter das Projekt. Ich freue mich über den Erfolg anderer, denn er ist auch meiner – wenn auch im Stillen.
Weitere Forderungen wegen des Erfolges des Buches stelle ich nicht. Darin liegt oft die Sorge meiner Auftraggeber. Ich kann sie beruhigen.
Ghostwriting: rechtlich einwandfrei
Das Ghostwriting ist nicht sittenwidrig, wenn es zum Beispiel für Buchmanuskripte oder Reden erfolgt.
Daraus werden Bücher, Zeitungsartikel oder Beiträge auf Webseiten.
Stillschweigen
Handelt es sich um das Ghostwriting, sind beide Seiten daran interessiert, Stillschweigen zu bewahren. Darauf können sich meine Auftraggeber verlassen.
Hier ausdrücklich gesagt: Ich schreibe keine Beiträge für Studenten.
Nach der Diskussion um den früheren Bundesverteidigungsminister zu Guttenberg ist dieser Hinweis nicht der Versuch, in die sittenwidrige Grauzone zurückzukehren. Ich halte mich an Prinzipien.
Aus grundsätzlichen Erwägungen lehne ich solche Aufträge entschieden ab. Das sollten Studenten wissen. Die Zahl ihrer Anfragen ist groß.
Ideenschmiede
Für alle anderen Auftraggeber betrachte ich das Ghostwriting als Ideenschmiede. Ghostwriting ist eine einsame, jedoch kreative Arbeit. Sie kostet Zeit, soll exklusiv sein. Werbung funktioniert nicht anders. Seit ewigen Zeiten vermitteln Schreiber im Hintergrund Informationen. Niemand kennt sie.
In meinem Fall als Ghostwriter geht es zum Beispiel um Lebensgeschichten oder um Ratgeber. Alles schreibe ich selbst und allein.
Lektorat
Wegen meiner Arbeit als Ghostwriter bitten mich vor allem unerfahrene Autoren, die sich für mich als Lektor entschieden haben, um Hilfe. Zuweilen formuliere ich eigenständig Absätze um, schreibe Einleitungen neu.
Das geschieht immer vorsichtig und nur dort, wo es keine andere Möglichkeit gibt, Unverständliches verständlich zu machen.
Auch hier können Urheberrechte entstehen. Doch gilt: Diese Kunstgriffe betrachte ich als meine Aufgabe und mich immer noch als Lektor des Werkes eines anderen Menschen. Haben Auftragnehmer und Auftraggeber ihre Pflichten erfüllt, ist auch diese Arbeit abgeschlossen.
Selbstverständlich verschweige ich, wie groß der Aufwand war. Forderungen, die sich aus dem Urheberrecht ergeben könnten, schließe ich aus.
Auf dieser Grundlage lässt sich vertrauensvoll arbeiten. Dennoch geschieht es, dass Auftraggeber ihren Pflichten nicht nachkommen.
Geistiges Eigentum – hohes Gut
Die Veröffentlichung oder Weitergabe meiner geistigen Leistungen erlaube ich erst dann, wenn Vereinbarungen erfüllt wurden, die die Übertragung der Verwertungsrechte vorsehen.
Wer mag es schon, wenn er für andere arbeitet, die nichts mehr davon wissen wollen, dass sie ein Textprodukt erhalten haben, in dem Erfahrung, Kreativität und hoher zeitlicher Aufwand stecken?
Sie agieren widerrechtlich mit dem geistigen Eigentum des Ghostwriters/Lektors.
Die Weitergabe an Dritte kann ich ausdrücklich erst dann gestatten, wenn die Verwertungsrechte übertragen wurden.